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Ablauf der Bewerbung an ERASMUS-Partnerhochschulen
Wenn nach der Rücksprache mit uns feststeht, dass Du Dich nicht nur für einen Auslandsaufenthalt interessierst, sondern Dich auch gerne bewerben willst, dann musst Du Dich zu allererst über die Mobility Online Datenbank der ISGS registrieren und die notwendigen Unterlagen für den Bewerbungsprozess hochladen.
Über die Plattform kannst Du jederzeit den Status Deiner Bewerbung prüfen und beispielsweise fehlende Dokumente nachreichen. Im neuen Bewerbungsprozess kannst du auch mehrere Wunsch-Partnerhochschulen angeben, die wir Dir dann je nach Verfügbarkeit der Plätze („First come - first serve“ - Prinzip) zuweisen.
Vor dem Aufenthalt sollte rechtzeitig geklärt werden, welche Sprachkenntnisse für den Aufenthalt verpflichtend sind, damit gegebenenfalls ein Sprachkurs absolviert wird.
Nach Bestätigung deines Aufenthaltes von Seiten der Partneruniversität musst Du uns das „Learning Agreement“ mit den Kursen, die Du an der Partneruniversität belegen möchtest, vorlegen. Es gilt zu beachten, dass neuerdings Partneruniversitäten eine Mindestanzahl vom ECTS Credits an Studienleistungen, die erbracht werden müssen, verlangen.
INFO: Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können seit 2010/11 auch Staatsangehörige von Dritt-Staaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen.